Private Vorsorge – sta(a)(t)tlich gefördert

Höhere Renditeaussichten dank Verzicht auf Garantie
Staatliche Zulagenförderungen und nachgelagerte Besteuerung
  • Staatliche Zulagen werden künftig direkt an die Höhe der eigenen Beiträge gekoppelt.
  • Um eine Förderung zu erhalten, ist lediglich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 € (10 € monatlich) erforderlich. Auf die bei Riester üblichen komplizierte Berechnungen und einkommensabhängige Mindesteigenbeiträge wird künftig verzichtet.
  • Die ersten 360 € Eigenbeitrag p.a. (mtl. 30 €) werden mit 50 Prozent gefördert, also zusätzlich 180 € vom Staat.
  • Für darüber hinausgehende Einzahlungen bis zum jährlichen Höchstbeitrag von 1.800 € beträgt die Förderung 25 Prozent.
  • Wer also den maximalen Eigenbeitrag von 1.800 € p.a. ausschöpft, erhält insgesamt 540 € staatliche Förderung. Das entspricht einer Gesamt-Förderquote von 30 % des Eigenbeitrags alleine durch die Grundzulage.
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine jährliche Kinderzulage von 300 € gewährt.
  • Um die volle Kinderzulage zu erhalten, genügt bereits ein eigener Sparbeitrag von 25 € monatlich beziehungsweise 300 € pro Jahr.
  • Wer allerdings nur den Sockelbeitrag von 120 € p.a. aufwenden kann oder will, erhält eine prozentual gekürzte Kinderzulage (120 €).
Die Modelle des Altersvorsorgedepots
Zweckgebundene Auszahlung: Alterssicherung
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