Haftpflicht & Rechtsschutz

Sowohl die Haftpflicht- als auch die Rechtsschutzversicherung gehören zu den Absicherungen, die jede Privatperson haben sollte. Vor dem Gesetz § 823 (1) BGB gilt nämlich:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Haftpflichtversicherung

Wenn Sie anderen Schaden zufügen, müssen Sie diesen wieder gutmachen, respektive dafür bezahlen. Ob es der Rotwein ist, den Sie beim Essen aus Versehen Ihrem Tischnachbarn über die Hose geschüttet haben oder Ihr Hund, der dem Fahrradfahrer ins Rad läuft und einen Unfall verursacht. Sie haften dafür, und zwar laut Gesetz in unbegrenzter Höhe.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt folgende Hauptaufgaben, wenn Sie einen Schaden verursacht haben:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
  • Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen

Kommt es also wegen unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche gegen Sie zu einem Rechtsstreit, so führt der Versicherer diesen für Sie und übernimmt die Kosten im Rahmen der Versicherungssumme.

Grundsätzlich gelten alle Sach-, Personen-, und daraus resultierenden Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, als Bestandteil des Versicherungsschutzes. Ausgeschossen vom Versicherungsschutz bleiben Schäden, die mit Vorsatz begangen wurden.

Wichtige Ergänzungen:

  • Tierhalter: Besitzer von z.B. Hunden, Pferden und anderen Tieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich.
  • Haus- und Grundbesitzer: Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht).
  • Bauherren: Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden.
  • Gewässerschäden: Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit.

Das wichtige Pendant: die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, wenn der Gang zum Anwalt nötig wird. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche:

Privat:

  • Streitigkeiten mit Reiseveranstalter, Behörden, etc.
  • Produktmängel bei Möbel- oder Computerkauf
  • Schadenersatzforderung nach einem Unfall
  • Unstimmigkeiten bei der Einstufung des Pflegegrades

    Arbeit:
  • Streitigkeiten wegen Kündigung oder Abmahnung
  • Fehlerhafte Formulierungen im Arbeitszeugnis
  • Ausbleibende Gehaltszahlungen

    Verkehr:
  • Verkehrsunfälle
  • Meinungsverschiedenheiten im Straßenverkehr
  • Streitigkeiten mit der Werkstatt und dem Autohaus
  • Schadensersatzforderungen und Bußgeldforderungen.
  • Auch als Radfahrer, Fußgänger oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 

    Wohnung:
  • Nachbarschaftliche Streitigkeiten
  • Schimmel in der gemieteten Wohnung
  • Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
  • Wohnungskündigung
  • Schönheitsreparaturen

    Spezial-Strafrecht:
  • Betrugsvorwurf nach Verkäufen auf Internet-Plattformen
  • Nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ – Verfahren wegen Steuerhinterziehung
  • Vorwurf der Körperverletzung nach Verteidigung einer Person gegen Belästigungen
  • Verleumderische Vorwürfe wegen Stalkings, Mobbings o.ä.