Mein Auto, meine Wohnung, mein Sofa…
Sie haben sicherlich Ihre persönliche Liste an Gebrauchs- und/oder Einrichtungsgegenständen, Fahrzeugen, Wohnobjekten in Ihrem Besitz. Vielleicht haben Sie einiges geerbt, in den meisten Fällen haben Sie aber hart dafür gearbeitet, um sich diese Dinge leisten zu können. Da ist es allzu verständlich, dass Sie Ihre Sachwerte gegen Verlust und Beschädigungen absichern möchten.
Die Hausratversicherung
Was ist versichert
Der gesamte Haushalt der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Dazu gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Zudem zählt auch Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, zu den versicherten Risiken.
Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Gegenständen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
Welche Gefahren sind standardmäßig versichert
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung/Zerstörung des Hausrats durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub Leitungswasser
- Sturm/Hagel
Welche Erweiterungen sind sinnvoll
Absicherung gegen die Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau etc., denn: schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden bestehen, sondern auch aus den Kosten, die für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entstehen. Den Aufwand, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sollte man nicht unterschätzen.
Weitere Deckungserweiterungen können sein:
- Unbenannte Gefahren
- Glasversicherung
- Fahrraddiebstahl
- Hochwertiger Hausrat und Kunstgegenstände
Die Wohngebäudeversicherung
Was ist versichert
Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem versicherten Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.
Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Gegenständen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf den Zeitwert.
Welche Gefahren sind standardmäßig versichert
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung/Zerstörung des Objekts durch
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschaden an Rohren)
- Sturm/Hagel
Welche Erweiterungen sind sinnvoll
Absicherung gegen die Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau etc., denn: schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden bestehen, sondern auch aus den Kosten, die für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entstehen. Den Aufwand, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sollte man nicht unterschätzen.
Weitere Deckungserweiterungen können sein:
- Unbenannte Gefahren
- Glasversicherung
- Sonderfall Photovoltaikanlage
- Sonderfall Ferienhaus
- Sonderfall Wärmepumpen
Die Kfz-Versicherung
Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung. Sie umfasst Personen-, Sach- und die daraus resultierenden Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
Teilkasko
Sie leistet bei
- Brand oder Explosion
- Entwendung (Diebstahl, Raub)
- Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
Vollkasko
Wie Teilkasko, erweitert um selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
mögliche Erweiterungen
Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc. ;
Erweiterte Wildschadenklausel in der Teilkasko, damit Zusammenstöße mit Tieren aller Art und nicht nur Haarwild versichert sind oder auch Folgeschäden von Tierbiss-/Marderschäden