Der finanzielle Schutz der eigenen Arbeitskraft gehört zu den Absicherungen, die auch die Verbraucherschützer als absolut notwendig empfehlen. Die möglichen Lösungen sind:
private Krankentagegeld-Zusatzversicherung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhalten bei andauernder Krankschreibung für eine gewisse Zeit (i.d.R. 6 Wochen) eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach trennt sich die Spreu vom Weizen.
Privat krankenversicherte ArbeitnehmerInnern erhalten nach dem Ende der Lohnfortzahlung keinerlei staatliche Krankengeldleistungen, fallen dann also einkommenstechnisch auf 0 €. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung können sie dann ihr Nettoeinkommen weitgehend absichern.
Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte erhalten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein geringeres Krankengeld als ihr bisheriges Gehalt, denn hier gibt es laut § 47 SGB V Grenzen bezüglich der Höhe von Krankengeldleistungen. Außerdem müssen sie auch nach Wegfall der Lohnfortzahlung noch Sozialversicherungsbeiträge (gem. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, § 345 Nr. 5 SGB III) bezahlen.
Selbstständige haben bei Krankheit grundsätzlich ein großes finanzielles Risiko, denn nicht arbeiten können bedeutet: kein Einkommen erzielen. Ein Krankentagegeld ist für diese Zielgruppe deshalb als ein Muss zu sehen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei Berufsunfähigkeit gibt es für ArbeitnehmerInnen KEINERLEI Leistung vom Staat. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier zum notwendigen Lohnersatz, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung voraussichtlich dauerhaft (bzw. für einen längeren Zeitraum) Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf – wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war – mindestens zu 50 % und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann – unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür ursächlich war. Mit einer eingeschlossenen sog. Gelbe-Schein-Regelung greift der Berufsunfähigkeitsschutz sogar schon bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten.
Grundfähigkeitsversicherung
Bestimmte Berufe haben es schwer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vernünftigen Prämien zu erhalten. Hier bietet sich eine Grundfähigkeitsversicherung an. Diese leistet, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung bestimmte Grundfähigkeiten wie Hören, Sehen, Sprechen, Greifen, Gehen, Heben verlieren und kann um spezifische Fähigkeiten wie z.B. Arm gebrauchen, Knien und Bücken, Schreiben, Arbeiten am Bildschirm erweitert werden.
Verlust der Grundfähigkeit „Sehen“ liegt z.B. dann vor, wenn der Versicherte – trotz Einsatz geeigneter Hilfsmittel – auf jedem Auge nur noch eine Sehstärke von höchstens 5 % aufweist oder sein Gesichtsfeld nach allen Richtungen auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum eingeschränkt ist. Geeignete Hilfsmittel sind zum Beispiel Brillen oder Kontaktlinsen. (Bsp. aus den Bedingungen der Grundfähigkeitsabsicherung der Alte Leipziger, Stand 2023).
Die Ausübung des Berufs selbst spielt bei dieser Absicherung keine Rolle, hat also keinen Einfluss auf die Kalkulation.
Schwere Krankheiten-Absicherung
Eine weitere Alternative ist die Dread Disease-Absicherung. Diese leistet, wenn Sie bestimmte schwere Krankheiten samt definiertem Schweregrad erleiden. Die Krankheiten und Schweregrade sind in den jeweils zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen geregelt. Tritt dann eine solche Krankheit inklusive des vorgegebenen Schweregrades ein, wird geleistet. Klassische schwere Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist eine Basisabsicherung und leistet, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit erleiden. Dann spricht man von eingetretener Invalidität. Die Bemessungsgrundlage für den Grad der Invalidität ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wieviel der Versicherungsnehmer von der vereinbarten Summe bei z.B. Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Gliedmaße erhält.
Weitere Leistungen, die gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden können sind z.B.:
• Leistung bei Unfalltod
• Unfallrente
• Unfalltagegeld
• Übergangsleistung
Multi-Risk-Absicherung
Eine Multi-Risk-Absicherung ist eine Mischung aus abgespeckten Dread Disease-, Grundfähigkeits- und Pflegeabsicherungen. Sie leistet, wenn Sie durch
• bestimmte Organschäden
• bestimmte schwere Krankheiten und deren Schweregrad
• den Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten oder
• den Eintritt des Pflegefalls
eine dauerhafte körperliche Schädigung erleiden.
Pflegezusatzversicherung
Nicht nur im Alter droht der Pflegefall. Auch in jungen Jahren kann Pflegebedürfigkeit eintreten. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind immer nur Teilkaskoniveau, d.h. die Pflegebedürftigen müssen einen Teil der Pflegekosten immer selbst finanzieren. Eigene Vermögenswerte müssen aufgelöst, die Immobilie ggf. verkauft werden, der Ehepartner ggf. beruflich mehr arbeiten, usw. Mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung kann also bereits in jungen Jahren die finanzielle Zukunft auch bei Pflegebedürftigkeit geschützt werden.