Gesundheit

Krankenversicherung
Wer ist wo versichert

GKV:

GKV-Pflicht für alle sozialversicherungspflichtig Angestellten, deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 €) liegt. Auch Arbeitslose, die vor der Arbeitslosigkeit bereits in der GKV waren, Studierende bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Semester, See- und Bergleute, Künstler sowie Landwirte sind Pflichtmitglieder in der GKV (§ 5 (1) SGB V)

PKV:

Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten); Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe; Sozial-versicherungspflichtige Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 €); Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro im Monat), z.B. Hausfrauen und -männer oder Kinder; Studierende, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.

Wie bemisst sich der Beitrag

GKV: Solidaritätsprinzip, d.h.:

  • Einkommen des Versicherungspflichtigen 
  • Beitragssatz der Krankenkasse 
  • Beitragsbemessungsgrenze, die das max. berechenbare Einkommen vorgibt.

PKV: Äquivalenzprinzip, d.h.:

  • Eintrittsalter 
  • Gesundheitszustand bei Antragsstellung 
  • gewünschter Leistungsumfang
Wie sieht der Leistungskatalog aus

GKV:

PKV:

Wer bezahlt die Rechnungen

GKV:

PKV:

Sehen Versicherte, was die Ärzte abgerechnet haben

GKV:

PKV:

Haben Versicherte Einfluss auf Beitragssteigerungen

GKV:

PKV:

Werden Alterungsrückstellungen gebildet

GKV:

PKV:

Gibt es die kostenfreie Familienversicherung

GKV:

PKV:

Was führt zu Beitragssteigerungen

GKV:

 

PKV

 

Besteht Anspruch auf die zugelassenen neuesten, fortschrittlichsten medizinischen Leistungen

GKV:

PKV:

Wie kann man den Schutz erweitern

GKV:

PKV:

Pflegeversicherung
Was kostet Pflege
Welche Leistungen erbringt der Staat

Welche privaten Pflegezusatzversicherungen gibt es

Pflegetagegeld:

Pflegerestkosten:

Pflegerente: