Upcoming: Riester 2.0 – Altersvorsorgedepot
In 2027 soll es soweit sein: Der Riesternachfolger Altersvorsorgedepot (AVD) geht am Horizont auf – ganz so wie am frühen Morgen die Sonne in Mainz Drais.
Der Staat will damit vor allem zwei Ziele erreichen:
- Die Verbraucher sollen staatlich gefördert näher an die Altersvorsorge über den Kapitalmarkt herangeführt werden.
2. Das starre, komplizierte und durch die strikten politischen (!) Vorgaben teure Riester soll für die Zukunft ersetzt werden. Dabei dürfen bestehende Riesterverträge gerne weiter bestehen, können aber auch in ein solches Depot überführt werden.
Jetzt, im Spätherbst 2026 sieht man schon die ersten Werbebotschaften diverser Banken und Versicherungen mit diesem neuen Altersvorsorgedepot (AVD). Deshalb gleich zu Anfang ein erster Impuls: Bewahren Sie Ruhe, lassen Sie sich nicht vorschnell auf einen Altersvorsorgedepot-Abschluss oder auf vorschnelle Kündigung Ihres ggf. bestehenden Riestervertrages ein. Erst wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen endgültig feststehen, konkrete Produktangebote am Markt zugelassen sind und die staatliche Förderung startet (also in 2027), lässt sich zuverlässig beurteilen, welche neuen Chancen Sie für sich nutzen können.
Darum geht es bei dem neuen Altersvorsorgedepot:
Höhere Renditeaussichten dank Verzicht auf Garantie
Die alte Binsenwahrheit „Garantien kosten Geld“ hat der Gesetzgeber nun auch anerkannt – nicht zuletzt, weil in den letzten Jahren u.a. durch Einführung von ETFs auch bei der Bevölkerung diese Erkenntnis gereift ist. Deshalb entfällt bei den AVD-Modellen der Zwang zu einer 100 %-igen Beitragsgarantie, so dass neben klassischen Garantieprodukten auch die vollständige Anlage in Investmentfonds ohne Garantie möglich ist, beispielsweise in ETFs, aktiv gemanagte Fonds oder auch sogenannte ELTIFs (alternative Kapitalanlagen wie Infrastrukturfonds). Dadurch sollen die langfristigen Ertragschancen der Kapitalmärkte stärker genutzt werden können.
Staatliche Zulagenförderungen und nachgelagerte Besteuerung
Während der Ansparphase profitieren Sparer von staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen. Zudem bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sodass keine laufende Besteuerung von Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erfolgt. Dadurch entsteht ein sogenannter Steuerstundungseffekt.
Die Grundzulage:
- Staatliche Zulagen werden künftig direkt an die Höhe der eigenen Beiträge gekoppelt.
- Um eine Förderung zu erhalten, ist lediglich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 € (10 € monatlich) erforderlich. Auf die bei Riester üblichen komplizierte Berechnungen und einkommensabhängige Mindesteigenbeiträge wird künftig verzichtet.
- Die ersten 360 € Eigenbeitrag p.a. (mtl. 30 €) werden mit 50 Prozent gefördert, also zusätzlich 180 € vom Staat.
- Für darüber hinausgehende Einzahlungen bis zum jährlichen Höchstbeitrag von 1.800 € beträgt die Förderung 25 Prozent.
- Wer also den maximalen Eigenbeitrag von 1.800 € p.a. ausschöpft, erhält insgesamt 540 € staatliche Förderung. Das entspricht einer Gesamt-Förderquote von 30 % des Eigenbeitrags alleine durch die Grundzulage.
Kinderzulage:
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine jährliche Kinderzulage von 300 € gewährt.
- Um die volle Kinderzulage zu erhalten, genügt bereits ein eigener Sparbeitrag von 25 € monatlich beziehungsweise 300 € pro Jahr.
- Wer allerdings nur den Sockelbeitrag von 120 € p.a. aufwenden kann oder will, erhält eine prozentual gekürzte Kinderzulage (120 €).
Einmaliger Berufseinsteigerbonus
- Wer sein Altersvorsorgedepot vor Vollendung des 25. Lebensjahres eröffnet, erhält einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €.
- Der Bonus wird direkt dem Vertrag oder Depot gutgeschrieben und unterstützt den Vermögensaufbau von Anfang an.
Die Besteuerung erfolgt erst während der Auszahlungsphase im Ruhestand mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz. Da das zu versteuernde Einkommen dann häufig niedriger ist als während der aktiven Berufsjahre, fällt die steuerliche Belastung in vielen Fällen geringer aus. Allerdings sind die Leistungen aus Riester oder dem AVD zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Die Modelle des Altersvorsorgedepots
Es sind vier Modelle in der Planung. Das eigens vom Staat selbst aufzulegende Standardmodell wird jedoch voraussichtlich zum Start in 2027 nicht zur Verfügung stehen, da der Staat hierzu noch keine tragfähigen Lösungen entwickelt hat. Das ebenfalls neue angedachte Bausparvertragsmodell („Wohnriester reloaded“) lassen wir an dieser Stelle außen vor, da dazu noch zu wenige Informationen vorliegen.
Aktuell werden zwei Modelle bereits aktiv entwickelt und voraussichtlich zum Förderstart in 2027 abschlussfähig sein:
Das Fondsdepotmodell ohne Garantien
Das Investmentprodukt umfasst Fondssparpläne, ETF-Sparpläne und Vermögensverwaltungen. Garantien sind hier nicht zulässig. Dafür besteht dann die Chance auf höhere Ablaufleistungen, allerdings müssen dann Schwankungen im Depot auch verkraftet werden können.
Das Versicherungsmodell mit wählbaren Garantien
Der Versicherungstarif wird die einzige Variante sein, die eine Garantie anbieten darf – voraussichtlich wahlweise 80% oder 100% der eingezahlten Beiträge – und bietet sich damit als Lösung an für besonders für sicherheitsorientierte Kunden.
Zweckgebundene Auszahlung: Alterssicherung
Wie bei anderen staatlich geförderten Altersvorsorgeformen dient das angesparte Kapital ausschließlich der Altersvorsorge. Eine vorzeitige freie Verfügung über das Guthaben ist daher grundsätzlich nicht vorgesehen, auch nicht gewünscht. Das Vermögen bleibt bis zum Rentenbeginn gebunden und soll anschließend für die finanzielle Absicherung im Ruhestand genutzt werden. Der Vertrag soll daher mindestens bis zu Ihrem 65. Lebensjahr laufen. Er kann dann in einer lebenslangen monatlichen Rente münden oder alternativ ein Auszahlungplan bis zum 85. Lebensjahr gewählt werden.
Bei Riester bleiben oder wechseln?
Hier gibt es keine pauschalen Antworten. Beide Welten haben Vor- und Nachteile. Bevor Sie Ihren bestehenden Riestervertrag auflösen, sollten Sie deshalb erst einmal nachrechnen (lassen), in welcher Welt für Sie die Vorteile überwiegen.
Hier zwei mögliche Beispiele – eines mit dem geförderten eigenen Höchstbeitrag und eines mit dem Mindesteigenbeitrag
| Investment mit Höchsteigenbeitrag | Altersvorsorgedepot | Riester |
| Vorjahreseinkommen | spielt keine Rolle | 40.000 € (selbst förderberechtigt) |
| Höchstbeitrag für die Förderung | 1800 € p.a. | 4% des Vorjahrseinkommens |
| Staatliche Grundzulage | plus 540 € p.a. | inkl. 175 € p.a. |
| Kinderzulage für 2 Kinder | plus 600 € p.a. | inkl. 600 € p.a. (Kinder nach 2008 geb.) |
| Gesamtinvestment in die Altersvorsorge | 2.940 € p.a. (Höchstbeitrag PLUS Zulagen | 1.600 € p.a. (4 % vom Vorjahreseinkommen INKL. Zulagen) |
| Investment mit Mindesteigenbeitrag | Altersvorsorgedepot | Riester |
| Vorjahreseinkommen | spielt keine Rolle | 0 € Hausfrau/-mann (wenn Ehepartner einen eigenen Riestervertrag hat und diesen mit 4 % auf das Vorjahreseinkommen voll ausschöpft) |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € p.a. | 60 € p.a. |
| staatliche Grundzulage | plus 60 € p.a. | plus 175 € p.a. |
| Kinderzulage für 2 Kinder | plus 600 € p.a. | plus 600 € p.a. (Kinder nach 2008 geb.) |
| Gesamtinvestment in die Altersvorsorge | 780 € p.a. | 835 € p.a. |

