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§ 823 (1) BGB:


"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Haftpflicht für Privatpersonen

Mit anderen Worten: Wenn Sie anderen Schaden zufügen, müssen Sie diesen wieder gutmachen, respektive dafür bezahlen. Ob es der Rotwein ist, den Sie beim Essen aus Versehen Ihrem Tischnachbarn über die Hose geschüttet haben oder Ihr Hund, der dem Fahrradfahrer ins Rad läuft und einen Unfall verursacht. Sie haften dafür und zwar laut Gesetz in unbegrenzter Höhe.

Haftpflichtschutz sollte somit Jeder haben. Denn spätestens wenn Personen durch Sie geschädigt werden, geht es schnell um hohe Entschädigungssummen.

Privathaftpflicht

Sonderfälle

weitere Haftpflichtrisiken

Rechtsschutz

Der Weg zum Anwalt kann schneller notwendig werden, als es einem vielleicht lieb ist. Die meisten Bereiche des täglichen Lebens unterliegen heutzutage gesetzlichen Regelungen. Aus einer Meinungsverschiedenheit kann so schnell ein Rechtsstreit werden. Da man im Zweifel ja auch die Kosten des Prozessgegners zu tragen hat, kann es sehr teuer werden. Hinzu kommt, dass man die diversen Gesetze ohne entsprechendes Hintergrundwissen oder eine juristische Ausbildung nicht oder nur sehr schwer versteht. Eine Rechtsschutzversicherung kann zwar nicht den Rechtsfall für Sie lösen, aber zumindest die finanziellen Sorgen kleiner werden lassen.

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