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In der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung Rente - so wird sie berechnet aus dem Jahr 2019- 25. Auflage kann der Verbraucher lesen, dass die Deutsche Rentenversicherung mit Renditen von 3 Prozent und gar mehr (in 2012 waren es 4 Prozent) aufwarten kann und sich nicht vor der privaten Altersvorsorge verstecken muss.

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen könnte man vor diesem Hintergrund darüber nachdenken freiwillige Zahlungen zu tätigen, um bei einem vorgezogenen Renteneintritt die Rentenkürzungen auszugleichen.

Wenn man den Artikel der Broschüre allerdings aufmerksam durchliest, dann tauchen in den Sätzen dieser Broschüre einige Hinweise und Voraussetzungen für die Renditeberechnungen auf, die wir nachfolgend näher durchleuchten möchten:



Schauen wir uns das doch mal im Detail an:

Renditebetrachtungen in der Rentenbezugsphase haben etwas damit zu tun, wie lange man die Rente bezieht. Stirbt man direkt im Monat vor Rentenbeginn, liegt die Rendite bei NULL Prozent. Demzufolge steigt die Rendite, je länger man die Rente bezieht.

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In der Broschüre wird bei der Renditeberechnung von folgenden Voraussetzungen ausgegangen:

  • Der Standardrentner war genau 45 Jahre berufstätig und hat zu Rentenbeginn in 2019 45 Entgeltpunkte angesammelt

  • Die Rentenhöhe (vor Steuer) liegt bei 1.283 Euro mtl. – hier ist schon der Beitrag für die Kranken- & Pflegeversicherung, sowie der Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung für Kranken— und Pflegeversicherung berücksichtigt

  • Die Deutsche Rentenversicherung geht von einer statistischen Lebenserwartung* aus, das wäre dann noch eine Rentenbezugszeit von 17 Jahren und 3 Monate

Was nicht klar hervorgeht, ob die Rentenleistungen in der Zukunft durch zukünftige Rentensteigerungen einen Inflationsausgleich erfahren werden. Wir lehnen uns hier an die Rentensteigerungen aus den Renteninformationen an und berechnen die Rendite auch bei 1 Prozent und 2 Prozent Rentensteigerung.


jährliche Rentensteigerung

Rendite (effektiv) p.a.

0 Prozent

0,98 Prozent

1 Prozent

1,28 Prozent

2 Prozent

1,57 Prozent

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Die Deutsche Rentenversicherung schreibt zu der Ermittlung der Rendite, dass hier auch weitere Leistungen berücksichtigt werden, die noch in die Renditebetrachtungen einfließen:

  • Leistungen der Rehabilitations-Maßnahmen

  • Leistungen für Hinterbliebenenrenten

  • Leistungen bei Zeiten der Erwerbsminderung


Bei einer privaten Vorsorge würde man äquivalent sagen, die Kosten für den integrierten Risikoschutz, wie zum Beispiel Leistungen bei Berufsunfähigkeit in Form von Rentenleistungen und wenn der Sparer vor Erreichen des Rentenalters versterben sollte, Leistungen an den Hinterbliebenen Ehegatten. Man spricht hier auch von den Risikokosten der Risikobausteine.

*Quelle: Lebenserwartung nach allgemeiner Sterbetafel - Statistisches Bundesamt (Stand 2010)

*Quelle: Lebenserwartung nach allgemeiner Sterbetafel - Statistisches Bundesamt (Stand 2010)


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Eine Anmerkung für die o.a. Berechnung zur Rendite des Standardrentners:

Falls Sie sich fragen, wie wir hier die Renditen ermittelt haben - die Berechnung hierzu erfolgt über die Effektivzinsmethode nach PAngV (EU 30,42/365).

Dabei wird der Effektivzins mit Hilfe von Barwerten errechnet. Die einzelnen Zahlungen werden jeweils auf den gleichen Berechnungszeitpunkt abgezinst. Durch Itteration wird dann der Effektivzinssatz ermittelt, bei dem die Summe aller Barwerte Null ergibt.

Dieser Zinssatz wird auch als Interner Zinsfuß oder Internal Rate of Return (IRR) bezeichnet.

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