Krankenzusatztarife
Krankentagegeld.
Für normale Arbeitsverhältnisse gilt im Krankheitsfall die 6-wöchige Lohnfortzahlung. Und dann? Wenn man länger krank ist, erhält man von seiner gesetzlichen Krankenkasse ein geringeres Krankengeld als sein bisheriges Gehalt, denn hier gibt es laut § 47 SGB V Grenzen bezüglich der Höhe von Krankengeldleistungen. Davon müssen dann noch Sozialversicherungsbeiträge (gem. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, § 345 Nr. 5 SGB III) bezahlt werden. Es entsteht also ein Lücke, die eine private Krankentagegeldversicherung schließen kann.
Stationäre Zusatzversicherung
Als GKV-Versicherter haben Sie im Krankenhaus keinen Anspruch darauf, dass Sie von einem ausgewiesen Spezialisten behandelt werden. Diese sog. Privatarztbehandlung (meist fälschlicherweise Chefarztbehandlung) nach den Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik bietet Ihnen eine stationäre Zusatzversicherung.
Zahnzusatzversicherung, mit der die mittlerweile doch sehr reduzierten Leistungen bei Zahnbehandlung und -ersatz ergänzt werden können
Ambulante Zusatzversicherung, um z.B. Heilpraktiker Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Kuren oder ähnliches erstattet zu bekommen
Krankenhaustagegeld, um z.B. die Mehrkosten eines Zweibettzimmers zu finanzieren