HABEN SIE SCHON REGELUNGEN GETROFFEN, UM IHRE SELBSTBESTIMMUNG ZU ERHALTEN?
Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten. Damit sind Sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und können auch in Wunschsituationen wie z. B. längerem Urlaub, langer Kur, Arbeiten im Ausland usw. nicht einfach vom Partner vertreten werden.
Um im Fall der Fälle als Angehörige auch bei Behörden, Banken und anderen Institutionen handlungsfähig zu bleiben, müssen entsprechende Vollmachten/Verfügungen vorgelegt werden. Es ist ein (weit verbreiteter) Irrglaube, dass diese Rechte bei Handlungsunfähigkeit oder Tod automatisch auf den Ehepartner übergehen. Deshalb ist das Thema Vollmachten/Verfügungen IMMER aktuell. Lassen Sie uns darüber sprechen.
Wir arbeiten seit Jahren vertrauensvoll in diesem Bereich mit dem Dienstleister Jura Direkt GmbH zusammen.
https://yourconsult.juradirekt.com/