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Sie wollen aus persönlichen Gründen früher in Rente gehen oder aus gesundheitlichen Gründen müssen Sie sogar früher aus dem Berufsleben ausscheiden. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber verfügt, dass es aufgrund des früheren Rentenbezugs einen Abzug der Rente von 0,3% pro Monat gibt. Wenn Sie zum Beispiel 3 Jahre früher aufhören zu arbeiten und in den sicherlich wohlverdienten Ruhestand gehen, beträgt der Abschlag 10,8% pro Rentenzahlung. Diesen Abschlag behalten Sie über die gesamte Dauer der Rentenzahlungen, er fällt nicht weg, wenn Sie dann das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Was hier oft vergessen wird, es kommt ein zweiter Abschlag hinzu durch den früheren Ausstieg aus dem Berufsleben sammeln Sie genau für diesen Zeitraum weniger Entgeltpunkte und senken somit nochmals Ihre Rentenhöhe zu Rentenbeginn.

Das ist sicherlich auf den ersten Blick nicht ganz nachvollziehbar, lässt sich aber auch nicht ändern. Aber die gute Botschaft, die oftmals vergessen wird, durch den früheren Renteneintritt beziehen Sie auch früher die Altersrente, im obigen Beispiel bereits 3 Jahre also 36 Monatsrenten sind bereits auf Ihr Konto geflossen. Somit relativiert sich der Nachteil des Abschlags wieder etwas.

Seit kurzer Zeit hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, dass Arbeitnehmer, die früher in Rente gehen wollen/müssen Rentenabschläge durch freiwillige Zuzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen können. Das kann sich in gewissen Konstellationen sogar rechnen.

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