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Ja, die Renten werden angepasst, das steht so im Gesetz 65 SGB VI. Das ist sicherlich die gute Nachricht. Rentenanpassung bedeutet, dass der aktuelle Rentenwert (beschrieben in 68 SGB VI) erhöht wird.

In den letzten Jahren haben wir immer wieder eine Rentenanpassung erleben können und die davon betroffenen Rentner konnten sich darüber freuen, bedeutet es doch, dass mehr Geld zur Verfügung steht.

Es kann aber auch passieren, dass durch die Rentenerhöhung der betroffene Rentner plötzlich eine Steuererklärung abgeben muss.
Höhere Renten bedeuten auch höhere Beiträge für die Gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung.

In den Jahren der Mitte 1960-er bis Mitte 1970-er lagen die Rentenerhöhungen zwischen 8% - 11%, das waren natürlich gigantische Anpassungen. Die höchste Anpassung mit 43% gab es im Jahre 1965. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass das Leben in diesen Jahren noch nicht so teuer war, wie es heute der Fall ist.

Seit Einführung des Euros fallen die Anpassungen der Renten etwas moderater aus:

Seit 2002 bis heute lag die Ø Anpassung bei 1,37 % p.a.
In den letzten 5 Jahren stieg die Ø Anpassung auf 2,43 % p.a.

Der Anstieg der letzten Jahre korreliert sicherlich mit dem konjunkturellen Aufschwung in Deutschland, allerdings ist auch wieder ein Trend nach unten zu verspüren - Thema: Brexit, Handelsstreit USA und China, Konflikt im Nahen Osten.


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