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"Die Rente aus der Rentenversicherung muss Altersarmut verhindern, sie darf nicht nur ein Zuschuss, sondern muss ein Ersatz für den ausgefallenen Lohn sein und soll durch dynamische Anpassungen den Kaufkraftverlust durch die Inflation ausgleichen."

Die Idee der Gründungsväter

Die große Rentenreform in 1957 hatte das Ziel, dass ein Arbeitnehmer nach 45 Versicherungsjahren auf eine Altersrente von 67,5% seines früheren Bruttoeinkommens hoffen durfte.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Jahr 1957 der Generationenvertrag - also die umlagefinanzierte Rentenversicherung - von der damaligen Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer eingeführt.



Heute spricht die Politik von einer doppelten Haltelinie, verbunden mit einem Rentenniveau von etwa 48%, wobei sich dieser Prozentsatz weder auf das Brutto- noch auf das Nettoeinkommen bezieht - die Berechnung hier ist etwas komplexer.


Was bei den ausgewiesenen Zahlen der Renteninformation oftmals vergessen wird - hierauf müssen noch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlt werden und möglicherweise auch noch Steuern.

Abstandshalter

Allerdings: Die Rahmenbedingungen aus der Zeit 1957 zu heute haben sich wesentlich verändert:

  • Die wenigsten Berufstätigen können heute auf 45 Berufsjahre zurückblicken

  • Die Lebenserwartung ist kontinuierlich gestiegen, was zu längeren Rentenbezugszeiten führt

  • Das Verhältnis Berufstätige und Rentenbezieher verschiebt sich - Stichwort Demographie

  • Die Rente ist zwischenzeitlich an die Lohnentwicklung gekoppelt (bei Vollbeschäftigung und vollen Auftragsbüchern sicherlich kein Thema, aber bei Rezession und hoher Arbeitslosigkeit ...?!)

  • Die Welt ist zwischenzeitlich sehr vernetzt. Das kann auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt mit sich ziehen, z.B. die Finanzmarktkrise aus 2008

Das stellt die Gesetzliche Rentenversicherung vor eine schier unlösbare Aufgabe.

Beitragsanpassungen sorgen für höhere Lohnnebenkosten und macht Arbeit teurer.

Rentenabsenkungen bringt Rentner in die Bredouille.

Leistungskürzungen, wie zum Beispiel die Herausnahme der Berufsunfähigkeitsrente Anfang 2000, die damals durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt wurde, sind im Zweifelsfall nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Im Gegenzug wurde in den letzten Jahren wieder zusätzliche Leistungen in das Rentensystem integriert, als Beispiel hierfür sei die Mütterrente aufgeführt. Die Besserstellung der Mütter für die Kindererziehungszeiten ist ein richtiges Signal. Doch deren Finanzierung sollte eigentlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein. Statt dessen wird derzeit die Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe nur von denen gestemmt werden, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beamte, Selbständige und Freiberufler tragen keine Beiträge zur Finanzierung der Mütterrente bei.

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