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Wohngebäudeversicherung

Elementarschäden, also Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Schneelast, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch, sind in der Standarddeckung grundsätzlich nicht enthalten.

Angesichts der heutzutage drastischen Wetterphänomene ist der Einschluss von Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung heutzutage unseres Erachtens ein MUSS. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entsteht. Die Mühe, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, darf man nicht gering schätzen.

Weitere Deckungserweiterungen können sein:

Unbenannte Gefahren

Glasversicherung

Sonderfall Ferienhaus

Sonderfall Photovoltaikanlage

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann stark beschädigt werden. Diese Schäden auszuschließen, ist fast unmöglich. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sich zumindest finanziell absichern.

Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem versicherten Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.

Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Gegenständen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.

Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf den Zeitwert.

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs -und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.


Die Standarddeckung der Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)

Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)

Sturm/Hagel

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