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Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle. Versicherungstechnisch liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis durch verschiedene Leistungen, die man in seinen Versicherungsschutz integrieren kann. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

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Zur Finanzvorsorge wird die Unfallversicherung zuallererst durch die Invaliditätsleistung:

Die Invaliditätsleistung ist eine Kapitalleistung. Sie wird gezahlt, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person geführt hat. Hier wird eine Grundsumme vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt.

In Abhängigkeit vom Grad der Invalidität kann somit einfach nachvollziehbar die Versicherungsleistung berechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für den Grad der Invalidität ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wieviel der Versicherungsnehmer von der vereinbarten Summe bei z.B. Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Gliedmaße erhält.

Hier wird fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt bewerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, so wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.

Diese Leistung kann durch eine Progression weiter erhöht werden. Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher ist auch die Leistung aus dem Vertrag – und das aus einem guten Grund: Bei einem hohen Invaliditätsgrad benötigt man besonders hohe finanzielle Mittel, um das private Umfeld den neuen Gegebenheiten anzupassen.

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Weitere Leistungen, die gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden können sind z.B.:

  • Leistung bei Unfalltod

  • Unfallrente

  • Unfalltagegeld

  • Übergangsleistung

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