Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig
Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherren ein lebenslanges Einkommen - aber auch nur Beamten auf Lebenszeit. Und dies in den Anfangsjahren auch nur in eingeschränkter Höhe. In Abhängigkeit von der bisherigen Dienstzeit kann man im Schnitt davon ausgehen, dass in den ersten 15 Jahren meist nur die Mindestversorgung gezahlt wird. Beamte auf Widerruf (z.B. Lehramtsreferendare) oder Beamte auf Probe erhalten in den ersten 5 Jahren ihrer Laufbahn keine Leistung! Sie werden zwangsweise rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Da Beamte nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig werden, wird hier auch eine besondere Form der Arbeitskraftabsicherung benötigt, die bei weitem nicht alle Versicherer anbieten.
Bei der Definition der Berufsunfähigkeit könnte sich die Frage für einen Beamten stellen, welchen Beruf er eigentlich ausübt? Beamter zu sein ist kein Beruf sondern eine Dienststellung, die mit einer Besoldungsstufe einhergeht. Das Beamtenrecht spricht von dauerhafter Unfähigkeit, die Dienstobliegenheiten ausüben zu können, in der privaten Berufsunfähigkeit sind allerdings Fristen von sechs Monaten aufgeführt.
Wie leicht zu erkennen ist, kann das zu unterschiedlichen Auffassungen im Leistungsfall führen.