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Wann sind Sie berufsunfähig?
Wenn Sie aufgrund von Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung voraussichtlich dauerhaft (bzw. für einen längeren Zeitraum) Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können.

Erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit Leistungen vom Staat?
NEIN, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und nach dem 01.01.1961 geboren sind.
NEIN, wenn Sie selbstständig, freiberuflich oder nur zuhause sind, denn dann sind zahlen Sie keine pflichtigen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein. Sie könnten dann zwar freiwillige Beiträge in das System einzahlen, das sind dann allerdings keine Pflichtbeiträge.

In Ihrer Renteninformation steht etwas von einer staatlichen Erwerbsminderungsrente. Ist das nicht das Pendant zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?
NEIN, denn Ansprüche auf eine sogenannte staatliche volle Erwerbsminderungsrente (EMI-Rente) können Sie nur geltend machen, wenn Sie nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Ihre Ausbildung, Ihr bisheriger Beruf, Ihre Karriere spielen bei der Prüfung auf staatliche Leistungen überhaupt keine Rolle mehr und werden deshalb nicht berücksichtigt. Sie müssen also nahezu jede angebotene Stelle annehmen, egal wie hoch die bereits erreichte berufliche Qualifikation ist. Man spricht hier von dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente beträgt lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens. Wer mehr als drei Stunden, aber keine 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente von knapp 19 % des letzten Bruttoeinkommens.

Hiervon müssen Sie dann noch Beiträge für die Gesetzliche Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung abziehen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung - der Königsweg der Absicherung

Hier sind sich auch die Verbraucherschützer einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt, denn sie ist Ihre „Lohnersatzleistung“ , wenn Sie aufgrund von Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung aus der Lohnfortzahlung beim Arbeitgeber rausgefallen sind oder als selbstständig oder freiberuflich Tätige keine Aufträge mehr ausführen können.

Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50 % und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann - unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür ursächlich war. Mit einer eingeschlossenen sog. Gelbe-Schein-Regelung greift der Berufsunfähigkeitsschutz sogar schon bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 23. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 2027/02 Abs. 39) auf die Wichtigkeit dieser Absicherung hingewiesen.

Faustregel für die Höhe der Berufsunfähigkeitsabsicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird im optimalen Fall bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalter abgeschlossen (aktuell 67). Als Rentenhöhe sollte man sein persönliches Existenzminimum heranziehen, also die Summe, die ausreicht, den aktuellen Lebensstandard, Ihren aktuellen Status zu sichern.

Dabei muss beachtet werden, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nicht steuerfrei ist, und dass Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin anfallen!

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