Es gibt Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern in der Gestaltung von bAV-Verträgen völlig freie Hand lassen und einfach neue oder auch bestehende Verträge in das eigene Unternehmen übernehmen und sich dadurch möglicherweise Haftungsfallen aufbauen.
Das kann u.U. ein großes Haftungspotential aus arbeitsrechtlicher Sicht für den Arebitgeber werden. An einigen Beispielen wollen wir dieses durchaus sensible Thema erläutern:
Fazit:
Für die Einführung einer bAV in Ihrem Unternehmen sind fachliche Kompetenz und Vorbereitungszeit gefordert, damit Sie sich als Unternehmer nicht nur der sozialen Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern bewusst sind, sondern Ihr Unternehmen vor unangenehmen und möglicherweise teuren Überraschungen schützen.
Sprechen Sie uns an.