Es gibt Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern in der Gestaltung von bAV-Verträgen völlig freie Hand lassen und einfach neue oder auch bestehende Verträge in das eigene Unternehmen übernehmen und sich dadurch möglicherweise Haftungsfallen aufbauen.
Das kann u.U. ein großes Haftungspotential aus arbeitsrechtlicher Sicht für den Arebitgeber werden. An einigen Beispielen wollen wir dieses durchaus sensible Thema erläutern:
Gleichbehandlungsgrundsatz
Leistungsfall
Nebenabreden
Inflationsausgleich
Dynamische Anpassungen ausgeschlossen
Fazit:
Für die Einführung einer bAV in Ihrem Unternehmen sind fachliche Kompetenz und Vorbereitungszeit gefordert, damit Sie sich als Unternehmer nicht nur der sozialen Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern bewusst sind, sondern Ihr Unternehmen vor unangenehmen und möglicherweise teuren Überraschungen schützen.
Sprechen Sie uns an.
Abstandshalter
Übrigens:
Denken Sie daran, dass Sie einem aus dem Unternehmen ausscheidenden Mitarbeiter bezüglich seiner betrieblichen Altersversorgung Ihre Anspruchsbegrenzung in schriftlicher Form erklären! Dazu haben Sie maximal 3 Monate nach dem Ausscheiden Zeit.