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Wichtige Erweiterung in der Haftpflichtversicherung: Deliktunfähigkeit bei demenziellen Erkrankungen

Es ist noch gar nicht lange her, da dachte man, ein guter Haftpflichtschutz beinhaltet eine Klausel für den Schadenfall durch deliktunfähige Kinder (das sind Kinder bis 7 Jahre).

Doch mit dem Wandel unserer Gesellschaft tritt immer häufiger eine neue deliktunfähige Zielgruppe in den Fokus: die demenziell Erkrankten. Und da trennt sich bei den Haftpflichtversicherern erneut die Spreu vom Weizen. Gute Premiumanbieter haben ihre Haftpflichtpolicen in Sachen Deliktunfähigkeit erweitert und bieten nun auch Haftpflichtschutz generell für deliktunfähige Personen - unabhängig vom Alter. Deshalb empfiehlt es sich dringend, seine Haftpflichtversicherung nicht nur von Zeit zu Zeit auf die angemessene Höhe der Versicherungssumme überprüfen zu lassen, sondern auch diese sog. Demenzklausel zu berücksichtigen. Denn niemand kann ausschließen, ob man selbst oder ein mitversicherter Angehöriger dieses Krankheitsbild entwickelt. Gerade Haftpflichtpolicen für Senioren sollten ohne diese Klausel gar nicht erst abgeschlossen werden oder - falls sie schon besteht - dahingehend saniert werden.

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