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Wenn Ihre private Krankenversicherung die Beiträge erhöht

ist dies im ersten Moment für jeden sehr ärgerlich. "Jetzt werden die schon wieder teurer, dabei bin ich doch gesund und muss sie doch gar nicht in Anspruch nehmen.", ist meistens die erste Reaktion darauf.

Was folgt, sind dann oft Überlegungen, den Tarif oder die Versicherung selbst oder gar wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der oft gehörte Werbeslogan, der mit dem Preis Ihrer Krankenversicherung hadert, befeuert dann schnell diese Überlegungen. Doch was ist letztlich ratsam?

Die Frage ob Ihr Krankenversicherungsschutz zu teuer ist, ist unseres Erachtens falsch gestellt. Sie sollte besser lauten: Welchen medizinischen Leistungsumfang sind Sie sich selbst AUF DAUER wert?

Abstandshalter

Ein Tarifwechsel ist schnell durchgeführt, doch die Folgen werden den Meisten erst (zu)spät bewusst nämlich im Leistungsfall:

  • Der Wechsel in einen günstigeren Tarif führt in der Regel zu einem schlechteren Leistungsumfang (Gesundheit kostet Geld).

  • Auch die Erhöhung der Selbstbeteiligung im gleichen Tarif bedeutet geringere Leistungen, da Sie mehr aus eigener Tasche bezahlen müssen

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Fakten erläutern oder vielleicht wieder in Erinnerung rufen:

Mit der Wahl Ihres Tarifes haben Sie sich seinerzeit für den Leistungsumfang entschieden, der IHNEN wichtig ist und das bedeutet üblicherweise, je umfangreicher der gewünschte Schutz, desto mehr Prämie. Das ist um es einmal ganz direkt auszudrücken ähnlich wie beim Autokauf. Je mehr Features Ihr Auto haben soll, desto teurer der Kaufpreis. Der einzige Unterschied: Beim aufgewerteten Auto haben Sie sofort einen vermehrten Fahrspaß. In der Krankenversicherung geht es jedoch nicht unbedingt um den sofortigen Abruf der Leistungen. Eine Krankenversicherung ist in den meisten Fällen eine Entscheidung für's Leben. Und genau hier liegt das Dilemma der Beitragsanpassungen in der PKV, denn Sie müssen abwägen, ob Ihnen das "heute" wichtiger ist, also der Preis, oder das "morgen", also die Leistungsstärke Ihres Tarifes.

RICHTIG: Sie brauchen jetzt unter Umständen nicht das ganze Leistungsspektrum Ihres Tarifes.

FALSCH: Wenn Sie denken, dass Sie dieses in 10 Jahren immer noch nicht benötigen. Denn Sie haben Ihren Leistungsumfang nicht nur gewählt, um jetzt optimal versichert zu sein, wenn Sie jung und gesund sind. Es geht hier vielmehr um Ihre Investition in die gesundheitliche Zukunft. Je älter man wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Beschwerden auftreten. Genau dann kommt es auf die Leistungsstärke des Tarifes an.

KLUG BERATEN: ist man also bei einer Beitragserhöhung, sich genau diese Argumente noch einmal vor Augen zu halten und das Für und Wider eines Tarifwechsels abzuwägen

SCHLECHT BERATEN: ist man, wenn man nur den Preis sieht und Hals über Kopf in einen billigeren Tarif wechselt oder gar spontan versucht, wieder in die GKV zu kommen.

Deshalb sollten Sie Beitragsanpassungen besser verstehen: Ihr Beitrag bemisst sich neben dem Leistungsumfang des Tarifes u.a. auch an biometrischen Daten wie Alter (sowie in der Bisexwelt noch nach Ihrem Geschlecht) und der Leistungshäufigkeit in Ihrer Altersgruppe.

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Dazu ein einfaches Beispiel:

Eine Versicherung passt in dem Tarif x die Beiträge stark an. Betroffen sind vor allem 48-jährige Männer, da in dieser Gruppe die Leistungshäufigkeit und damit die Kosten über die Maßen angestiegen sind. 36-jährige Frauen oder Männer in dem gleichen Tarif bleiben von einem starken Beitragsanstieg verschont, da in diesen Gruppen keine Leistungsausschläge erfolgten. Nun entscheiden sich viele der betroffenen 48-jährigen Männer aus Beitragsgründen für einen Wechsel in Tarif y. Die Leistungshäufigkeit dieser Altersgruppe wandert mit und sorgt dafür, dass sich die Schadenquote der 48-jährigen Männer in Tarif y in der Folge stark erhöht und löst im Folgejahr eine Beitragsanpassung in Tarif y aus



Ein Zurück in den alten Tarif geht in vielen Fällen nicht mehr, denn

  • Es werden umfangreiche Gesundheitsprüfungen fällig (mit zunehmenden Alter kommen die gesundheitlichen Beschwerden), wer diese nicht besteht, kann sich nicht mehr verbessern

  • Wer von einem Bisextarif in einen Unisextarif gewechselt hat, kann nicht mehr zurück in die Bisexwelt.


Nun werden Sie vielleicht argumentieren, dass Sie zwar ebenfalls ein 48-jähriger Mann sind, Sie aber dennoch keine Leistungen abgerufen haben.


Dem entgegnen wir mit einem Beispiel*, das das Grundprinzip einer Versicherung erläutert:

Nehmen wir an, Ihr monatlicher Beitrag beträgt 500 €, im Jahr also 6.000 €. Nun wird bei Ihnen Hepatitis C diagnostiziert. Dank innovativer Medikamente, die Ihnen als Privatpatient aufgrund der Innovationsgarantie der PKV gemäß Ihrem Tarif zustehen, steigen Ihre Heilungschancen von 50 % auf 95 %. Wahrscheinlich möchten Sie diese Behandlungen daher in Anspruch nehmen und verursachen damit Kosten von rund 60.000 €, also ein 10-faches Ihrer Jahresprämie. Diese Kosten können nur getragen werden, da viele gesunde Menschen in die Versicherung einzahlen, damit Sie die Leistungen erhalten können. Erkranken nun viele Ihrer Mitversicherten ebenfalls, haben auch sie Anspruch auf innovative medizinisch notwendige Heilbehandlung. Dann kann es durchaus geschehen, dass die Beitragseinnahmen aller 48-jährigen Männer des betroffenen Tarifes nicht mehr kostendeckend sind. Da aber die Leistungen garantiert sind, müssen die Beiträge steigen.



Die PKV muss Alterungsrückstellungen bilden
Als Privatversicherter wissen Sie, dass ein Teil Ihrer Prämie (der sog. Gesetzliche Zuschlag) in die Alterungsrückstellungen Ihres Vertrages fließen. Die PKV ist gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Zuschlag zu erheben und nach strikten Vorschriften anzulegen mit dem Ziel, im Alter dadurch die Beitragsbelastungen abzufedern. Auch diese kann bedingt durch die anhaltende Niedrigzinsphase zur Beitragsanpassung beitragen, denn die Versicherer müssen mehr investieren, um das gesetzliche Ziel zu erreichen.

Die Stellschrauben des Versicherers bei steigenden Ausgaben:

  • Individuelle Beitragserhöhungen in einzelnen, von Kostensteigerungen betroffenen Tarifen und Versichertengruppen

  • Verbesserung des Anlageergebnisses durch Diversifizierung der Kapitalanlagen (Verzinsung der Alterungsrückstellungen)

  • Effizientere Unternehmensführung

Ihre Stellschrauben bei der PKV:

  • Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif unter Inkaufnahme ggf. verminderter Leistungen

  • Späterer Rückwechsel in einen besseren Tarif - unter Inkaufnahme einer umfangreichen Gesundheitsprüfung und ggf. Ablehnung wegen verschlechtertem Gesundheitszustand

  • Erhöhung der Selbstbeteiligung - unter Inkaufnahme, dass man mehr aus eigener Tasche bezahlt

  • Wechsel in die Sozialtarife der PKV, den Standard- oder Basistarif (hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein)

  • Erweiterung der Alterungsrückstellungen durch Einschluss eines Beitragsentlastungsbausteines, der dafür sorgen kann, dass im Alter die Beiträge sinken.


Ist die GKV eine Alternative?
Auch hier ist die Frage, die Sie sich stellen müssen, eigentlich eine andere, nämlich: "Möchte ich den Staat entscheiden lassen, welche Leistungen ich im Krankheitsfall erhalte?"

Denn die GKV ist Teil des Sozialversicherungssystems, unterliegt damit den Entscheidungen des Gesetzgebers. Eine Leistungs- und Innovationsgarantie gibt es nicht. Ob eine neue medizinische Leistung in die GKV-Versorgung übernommen wird, steht unter verschiedenen Vorbehalten. So muss beispielsweise der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Innovation als wirksam und wirtschaftlich anerkennen, bevor sie in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und damit in die GKV-Regelversorgung aufgenommen wird. Das ist nicht selten ein mehrjähriger Prozess. Die GKV kennt auch keine Alterungsrückstellungen. Wir überlassen es Ihrer Fantasie, was dies für die künftige Beitragssituation in der GKV angesichts der demografischen Entwicklungen bedeuten kann.

Der GKV-Versicherte ist somit fremdbestimmt in Sachen Leistungsumfang seines Krankenversicherungsschutzes.

In der GKV orientiert sich der Beitrag am Einkommen. Bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze gilt**: Je höher das Einkommen, desto höher auch der Krankenkassenbeitrag. Einen Bezug zum versicherten Leistungsumfang gibt es nicht.

Ihr GKV-Beitrag steigt automatisch bei:

  • jeder Lohn- bzw. Gehaltserhöhung, wenn das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

  • Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zu Jahresbeginn.

  • Erhöhung des Beitragssatzes bzw. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Die Stellschrauben des Gesetzgebers bei steigenden Ausgaben der GKV**:

  • Erhöhung des Beitragssatzes für ALLE versicherungspflichtig Beschäftigten

  • Streichung/Kürzung des Leistungskataloges

  • Erhöhung der staatlichen Zuschüsse über Steuererhöhungen


Ihre Stellschrauben bei der GKV:
Als Kassenpatient haben Sie keinerlei Einfluss auf diese Entscheidungen. Sie können lediglich die Krankenkasse wechseln, um an der Minischraube kassenindividueller Zusatzbeitrag zu drehen.

Beitragsanpassung Ihres PKV-Tarifes Entscheidungshilfen zusammengefasst.
Keine Frage, Gesundheit kostet Geld in Zukunft immer mehr, denn wir werden immer älter, aber nicht gesünder. Bei einer Beitragsanpassung treffen Sie als privat Krankenversicherter die Entscheidung, was Ihnen Ihre Gesundheit wert ist jetzt, und vor allem in Zukunft.

In der PKV haben Sie Wahlfreiheit: Sie bestimmen selbst den Umfang der versicherten medizinischen Leistungen und haben somit eine in den Bedingungen verbriefte Leistungsgarantie: Die darin aufgeführten Leistungen sind vertraglich garantiert und können nicht einseitig vom Versicherer geändert werden.

Damit einher geht eine Innovationsgarantie: Die Leistungen steigen entsprechend dem medizinischem Fortschritt, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Sie haben Therapie- und Verordnungsfreiheit: Die behandelnden Ärzte können aufgrund der Abrechnung gemäß Gebührenordnung flexibler auf Ihr persönliches Krankheitsbild, Ihre Bedürfnisse und Wünsche eingehen.

Sozialversicherungspflichtig beschäftige Arbeitnehmer sollten überdies immer im Hinterkopf behalten, dass sie die Beiträge zur Krankenversicherung nicht komplett allein tragen, sondern der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss an der Krankenversicherung beteiligen muss.

Auch das gibt es: Beitragssenkungen in der PKV

Ja, die gibt es auch, doch darüber macht man sich wenig Gedanken, denn die meisten greifen dann, wenn die Rente vor der Tür steht:

  • Die PKV bildet Alterungsrückstellungen. Diese sorgen dafür, dass die Beiträge im Rentenalter stabilisiert werden können

  • Der Gesetzliche Zuschlag, den Sie jetzt dafür zahlen, entfällt übrigens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Dann sinkt also Ihr Krankenversicherungsbeitrag um diese Summe

  • Außerdem fällt ab Renteneintritt das Krankentagegeld weg, falls Sie eines integriert haben

  • Sollten Sie zusätzlich einen Beitragsentlastungsbaustein in Ihren Vertrag eingeschlossen haben, können Sie selbst jetzt steuern, wie hoch die Beitragsreduzierung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge im Alter sind



*Beispiel aus Axa Krankenversicherung, Online-Vermittlerschulung zu Beitragsanpassungen am 9.11.16
** siehe Hallesche Krankenversicherung, KV-NAVI, Stand 05.17

Quellen:
Axa Krankenversicherung:
Fachinformationen und Vermittlerschulungen zu Beitragsanpassungen aus den Jahren 2016 und 2017

Hallesche Krankenversicherung:
"KV-NAVI", Stand 05.17,
"Beiträge im Alter", Stand 06.17

PKV-Verband:
https://www.pkv.de/service/broschueren/auf-einen-blick/
Fakten zum deutschen Gesundheitssystem, November 2016
Fakten, die für die PKV sprechen, Juni 2017
https://www.pkv.de/beiträge2018

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